Zyperns Daueraufenthaltsprogramm ("PRP")
Die zyprische Regierung bietet ein Aufenthaltsgenehmigungsprogramm für nichteuropäische Investoren gemäß Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnung an. Die Antragsteller müssen mindestens 300.000 € in Immobilien, Unternehmensanteile oder Investmentfonds investieren und ein gesichertes Jahreseinkommen von 50.000 € nachweisen. Das Antragsverfahren ist effizient und die Bewilligungsquote hoch, wenn die Kriterien erfüllt sind. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für den Hauptantragsteller, seinen Ehepartner und seine Kinder unter 25 Jahren. Darüber hinaus können Antragsteller ihren Wohnsitz beibehalten, ohne in Zypern zu leben, sofern sie Zypern einmal alle zwei Jahre besuchen. Erfolgreiche Antragsteller können nach fünf Jahren die zypriotische Staatsbürgerschaft beantragen. Die zypriotische Regierung bietet ein Aufenthaltsgenehmigungsprogramm für nichteuropäische Investoren gemäß Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnung an. Die Antragsteller müssen mindestens 300.000 € in Immobilien, Unternehmensanteile oder Investmentfonds investieren und ein gesichertes Jahreseinkommen von 50.000 € nachweisen. Das Antragsverfahren ist effizient und die Bewilligungsquote hoch, wenn die Kriterien erfüllt sind. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für den Hauptantragsteller, seinen Ehepartner und seine Kinder unter 25 Jahren. Darüber hinaus können Antragsteller ihren Wohnsitz beibehalten, ohne in Zypern zu leben, sofern sie Zypern einmal alle zwei Jahre besuchen. Erfolgreiche Antragsteller können nach fünf Jahren die zyprische Staatsbürgerschaft beantragen.