Unternehmensverlagerung in Zypern
Die Verlagerung nach Zypern, sei es als Unternehmen oder als Einzelperson, bietet den Vorteil, sicher in einem EU-Gebiet zu operieren (und gleichzeitig Dienstleistungen/Produkte weltweit anzubieten) und ein günstiges Steuersystem zu genießen, das zu den besten in Europa gehört. Dieser Schritt trägt dazu bei, die Steuerlast auf das weltweite Einkommen zu minimieren.
Die Verlagerung eines Unternehmens nach Zypern bietet sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen einen strategischen Vorteil. Als EU-Mitgliedstaat bietet Zypern ein sicheres Betriebsumfeld innerhalb des europäischen Territoriums und ermöglicht gleichzeitig eine globale Reichweite bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten. Der besondere Reiz liegt in der günstigen Steuerregelung des Landes, die als eine der besten in Europa gilt. Diese vorteilhafte Steuerstruktur ist ein entscheidender Vorteil für Unternehmen, die ihre Steuerlast auf globaler Ebene minimieren wollen, was zu einer verbesserten finanziellen Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt beiträgt.
Darüber hinaus erleichtert die Entscheidung für eine Ansiedlung in Zypern nicht nur die Geschäftstätigkeit innerhalb der EU, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen an einen weltweiten Kundenkreis zu vertreiben. Die Kombination aus einem sicheren EU-Rechtsraum und günstigen Steuerbedingungen macht Zypern zu einem attraktiven Ziel für Unternehmen, die Stabilität, Wachstum und globale Expansion anstreben.
Gründe für Unternehmen, Zypern als Standort zu wählen:
- Zugang zu einem technikbegeisterten EU- und internationalen Talentpool.
- Gut ausgebildete, hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte.
- Überarbeitete Einwanderungs- und Relokationspolitik für Nicht-EU-Fachkräfte im technischen Bereich.
- Geostrategische Lage - Europa, Asien, Naher Osten, Afrika.
- Attraktive Körperschafts- und Einkommenssteuerregelung mit Anreizen.
- Günstige IP-Regelung mit nur 2,5 %.
- Angleichung des Rechtsrahmens an den der EU.
- Ein beneidenswerter Lebensstil in einer sicheren, sauberen und gesunden Umgebung.
Zu den Vorteilen der Verlagerung gehören die schnelle Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach zypriotischen Vorschriften und erhebliche Steuervorteile, einschließlich eines Körperschaftssteuersatzes von 12,5 %. Zu den Optionen gehören die Eintragung des Unternehmens in Zypern oder die Umsetzung des Substance-Konzepts, eines bekannten Steuerkonzepts. Neben einem niedrigen Körperschaftssteuersatz, einer attraktiven Einkommenssteuerregelung und verschiedenen Steuerbefreiungen bietet Zypern als EU-Mitgliedstaat einen sicheren Rechtsrahmen, der den Schutz und das Wachstum von Unternehmen fördert.
Die Vorteile einer Ansiedlung in Zypern gehen über eine rasche Aufnahme der Geschäftstätigkeit und erhebliche Steuervorteile hinaus. Der Körperschaftssteuersatz von 12,5 % ist ein wichtiger Anreiz, der den Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt verschafft. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Aktivitäten direkt in Zypern zu registrieren oder sich für das Substance-Konzept, eine weithin anerkannte Steuerstrategie, zu entscheiden.
Neben den attraktiven Steuervorteilen bietet Zypern ein attraktives Einkommenssteuersystem mit verschiedenen Steuerbefreiungen, das ein günstiges finanzielles Umfeld für Unternehmen schafft. Als EU-Mitgliedstaat bietet Zypern einen sicheren Rechtsrahmen, der gewährleistet, dass Unternehmen in einem regulierten und geschützten Umfeld tätig sind. Dies weckt nicht nur das Vertrauen der Investoren, sondern fördert auch die langfristigen Wachstumsaussichten durch die Angleichung an europäische Standards und Vorschriften.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verlagerung nach Zypern ein umfassendes Paket von Vorteilen bietet, das Steuervorteile, einen sicheren Rechtsrahmen und die Flexibilität bei der Wahl des für das jeweilige Geschäftsmodell am besten geeigneten Registrierungsverfahrens umfasst. Diese Faktoren tragen gemeinsam dazu bei, dass Zypern ein attraktives Ziel für Unternehmen ist, die eine strategische und wachstumsorientierte Verlagerung suchen.
Wesentliche Merkmale:
- Körperschaftssteuersatz: 12.5%
- Niedrige persönliche Einkommensteuer mit Abzügen.
- Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Ländern.
- Steuerregelung für geistiges Eigentum.
- Keine Erbschaftssteuer.
- Keine Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Titeln (Aktien usw.).
Kontrollieren Sie Ihr Steuerrisiko, operieren Sie weltweit und liefern Sie Dienstleistungen oder Produkte unter sicheren EU-Vorschriften. Werden Sie Steuerinländer in Zypern, um die Steuerlast auf Ihr weltweites Einkommen zu minimieren.
Unternehmensverlagerung nach Zypern: Die Verlagerung eines Unternehmens nach Zypern, das hochqualifizierte Staatsangehörige aus Drittländern beschäftigt, ist möglich. Förderfähige Unternehmen, die als Unternehmen mit ausländischen Interessen (FIE) registriert sind, können Drittstaatsangehörige in Zypern beschäftigen.
Zulassungskriterien für Unternehmen:
- Aktienmehrheit im Besitz von Drittstaatsangehörigen.
- Ausländische Beteiligung von 50 % oder weniger mit einem Wert von mindestens 200.000 €.
- Öffentliche Unternehmen an anerkannten Börsenplätzen.
- International tätige Unternehmen, zypriotische Schifffahrtsunternehmen und Hightech-/Innovationsunternehmen.
- Unternehmen, deren Aktienkapital sich mehrheitlich im Besitz von Inhabern der zyprischen Staatsbürgerschaft befindet, basierend auf wirtschaftlichen Kriterien.
- Private zypriotische Institute des tertiären Bildungssektors.
Investitionskriterium: Unternehmen müssen eine Erstinvestition in Zypern in Höhe von mindestens 200.000 € nachweisen (z. B. Kauf von Büroräumen, Ausrüstung).
Hochtechnologieunternehmen Kriterien:(a) Etablierte Präsenz auf dem Markt.(b) Hohe Intensität der experimentellen Forschung und Entwicklung.(c) Entwickelte Produkte für bestimmte Branchen.
Beschäftigungsanforderungen:
- Mindestbruttomonatsgehalt: 2.500 €.
- Universitätsdiplom oder gleichwertige Qualifikation.
- Dauer des Arbeitsvertrags: mindestens zwei Jahre.
Vorteile für die Beschäftigung:
- Familienzusammenführung für Familienangehörige von TCN-Beschäftigten.
- Unmittelbarer und freier Zugang zum Arbeitsmarkt für Ehegatten.
- Anspruch auf einen langfristigen Aufenthaltsstatus.
- Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge an das Heimatland.
- Verlängerbare Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren.
Zeitrahmen für die Erlangung der Beschäftigungserlaubnis: 1 Monat.
Steuerbefreiung:
- 50 %ige Steuerbefreiung für neue Steuerpflichtige/Arbeitnehmer mit einer Vergütung von 50 % von ≥ 55.000 € (gültig für 17 Jahre).