Zyperns Daueraufenthaltsprogramm ("PRP")

Im Einklang mit der Absicht der zypriotischen Regierung, ausländische Investitionen zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern, erlaubt Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnung dem Innenministerium, Antragstellern aus außereuropäischen Ländern, die in der Republik investieren wollen, Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.

Vorteile

- Das Antragsverfahren ist sehr effizient, und die Bewilligungsquote ist hoch, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

- Es ist nicht notwendig, in Zypern zu wohnen, aber ein Besuch alle zwei Jahre ist erforderlich.

- Familienangehörige können in hochwertigen Privatschulen eingeschrieben werden, die Englischkurse anbieten.

- Der Aufenthalt gilt für den Ehepartner des Hauptantragstellers und seine Kinder unter 25 Jahren.

- Das gesamte Verfahren kann ohne Anwesenheit im Land durchgeführt werden, mit Ausnahme der biometrischen Datenerfassung.

- Erfolgreiche Bewerber können nach fünf Jahren Aufenthalt die zyprische Staatsbürgerschaft beantragen.

Anlagekategorien

Der Antragsteller muss mindestens 300.000 € in eine der folgenden Kategorien investieren:

i. Erwerb von bis zu zwei neuen Wohnimmobilien mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, mit der Option, von zwei verschiedenen Bauträgern zu kaufen;

ii. Erwerb von bis zu zwei neuen oder gebrauchten unbeweglichen Nichtwohngebäuden (Büros, Geschäfte, Hotels oder andere Erschließungen) mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer;

iii. 300.000 € in das Aktienkapital eines in Zypern eingetragenen und tätigen Unternehmens investieren, das mindestens fünf Personen beschäftigt;

iv. 300.000 € in Anteilen an den kollektiven Kapitalanlagen der Cyprus Investment Funds Association (AIF, AIFLNP, RAIF) anlegen.

Neben der Investition in eine der oben beschriebenen Anlagemöglichkeiten muss der Anleger ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € aus dem Ausland nachweisen (für jeden unterhaltsberechtigten Ehepartner sind zusätzlich 15.000 € und für jedes minderjährige Kind 10.000 € erforderlich).

Entscheidet sich der Antragsteller für eine Investition gemäß den Abschnitten (ii) - (iv), kann sein Gesamteinkommen oder ein Teil davon auch aus Quellen stammen, die aus Tätigkeiten innerhalb der Republik stammen.

Bedingungen und Anforderungen

Darüber hinaus müssen die Bewerber die folgenden Anforderungen erfüllen:

- Nachweis, dass die für die Investition verwendeten Mittel aus dem Ausland vom Bankkonto des Antragstellers und/oder seines Ehegatten überwiesen wurden, sofern der Ehegatte als unterhaltsberechtigte Person in den Antrag aufgenommen wird;

- Vorlage von Strafregisterauszügen aus dem Herkunfts- und Wohnsitzland (gilt auch für alle erwachsenen Familienangehörigen).

- Vorlage einer offiziellen Erklärung, in der bestätigt wird, dass keine Beschäftigung in der Republik ausgeübt wird (gilt nicht für Antragsteller, die Geschäftsführer eines Unternehmens sind, in das sie im Rahmen dieser Police investiert haben).

- In Fällen, in denen sich die Investition nicht auf das Aktienkapital des Unternehmens bezieht, können der Antragsteller und/oder sein Ehegatte Anteilseigner von in Zypern eingetragenen Unternehmen sein und Einkünfte aus den Dividenden dieser Unternehmen beziehen, wobei sie auch die Position eines unbezahlten Direktors innehaben können.

- Kopie des gültigen Reisepasses;

- Kopie der gültigen befristeten Aufenthaltsgenehmigung (wenn der Investor in Zypern wohnt);

- Lebenslauf (einschließlich akademischer Qualifikationen);

- Nachweis einer Krankenversicherung in Zypern für den Antragsteller und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen;

- Der Antragsteller und seine Familienangehörigen sollten einen Termin mit der Einwanderungsbehörde vereinbaren, um innerhalb eines Jahres nach Einreichung des Antrags biometrische Daten für die Erteilung der Genehmigung anzugeben;

- Bei Investitionen in anderen Kategorien als dem Kauf eines Wohnhauses oder einer Wohnung muss der Antragsteller seinen Wohnsitz in Zypern nachweisen. Dieser Nachweis kann durch eine Eigentumsurkunde, einen Kaufvertrag (mit Zahlungsnachweis) oder einen Mietvertrag erbracht werden.

- Wenn die Investition in ein Wohnhaus oder eine Wohnung getätigt wurde, aber die Anzahl der Schlafzimmer in der Investitionsimmobilie für die unterhaltsberechtigten Familienmitglieder nicht ausreicht, muss der Antragsteller eine andere Wohnimmobilie angeben, die diesen Personen als Wohnsitz dienen wird. Dies muss durch die oben genannten Unterlagen belegt werden.

- Eine Einwanderungserlaubnis wird für ungültig erklärt, wenn der Antragsteller und seine Angehörigen zwei Jahre lang ununterbrochen aus Zypern abwesend sind;

- Eine Einwanderungserlaubnis wird für ungültig erklärt, wenn der Antragsteller und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht innerhalb eines Jahres nach Genehmigung des Antrags einen Wohnsitz in Zypern erhalten, falls sie außerhalb Zyperns wohnen;

- Wird ein Inhaber einer Einwanderungserlaubnis von einem Geschäft entfremdet, in das seine Gelder investiert wurden, muss das Geschäft unverzüglich durch ein anderes mit der gleichen Mindestanlage ersetzt werden. Wird eine solche Ersetzung nicht vorgenommen, wird die Einwanderungsgenehmigung widerrufen;

- Der Investor muss jährlich die Aufrechterhaltung des Investitions- und Krankenversicherungsschutzes nachweisen und alle drei Jahre ein sauberes Führungszeugnis für die erwachsenen Familienmitglieder vorlegen. Die Nichteinhaltung dieser Kriterien kann zum Verlust der Daueraufenthaltsgenehmigung führen.

Verfahren und Zeitrahmen

Anträge auf Aufenthalt in Zypern müssen ausgefüllte Antragsformulare enthalten und sollten mit den entsprechenden Gebühren und Belegen versehen sein. Erfolgreiche Antragsteller müssen jährlich den Nachweis erbringen, dass sie ihre Investitionen aufrechterhalten und eine Krankenversicherung nachweisen, wenn sie nicht mehr in den Genuss des allgemeinen Gesundheitssystems kommen. Zu den Einkünften aus dem Ausland können Arbeitsentgelte, Mieten, Renten, Zinsen auf Einlagen und Dividenden aus Aktien gehören.

Die voraussichtliche Prüfungsdauer für den Antrag beträgt etwa zwei Monate.

Weitere Informationen über dieses Programm finden Sie auf der offiziellen Website der Abteilung für Standesamt und Migration

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