Zypern - ein Ort zum Umsiedeln
Standort
Mit seiner strategischen geografischen Lage in der Mitte von drei Kontinenten, nämlich Asien, Europa und Afrika, ist Zypern die drittgrößte Insel im Mittelmeer und das natürliche Tor zum Nahen Osten.
Eine Insel, die groß genug ist, um als kosmopolitisch bezeichnet zu werden, und gleichzeitig klein genug, um als idealer Ort für die Gründung einer Familie zu gelten. Eine Insel mit mehr als 300 Sonnentagen im Jahr, milden Wintern und der größten Anzahl von Stränden mit blauer Flagge pro Küstenlinie in der Welt!
Als souveränes europäisches Land ist Zypern Mitglied der Europäischen Union, mit einem kulturellen Erbe, das so reich ist, dass es sich in den Jahrhunderten verloren hat, und einer Insel, die geduldig darauf wartet, erforscht und wiederentdeckt zu werden, und die ein unvergleichliches Niveau an Lebensqualität bietet, das seinesgleichen sucht.
Business
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung als internationales Geschäftszentrum, das von einer Fülle hochqualifizierter Fachkräfte unterstützt und durch ein modernes und investorenfreundliches, EU-konformes Steuersystem, ein solides, unparteiisches und glaubwürdiges Rechtssystem, das auf den Grundsätzen des Common Law beruht, und eine einladende Haltung gegenüber Expatriates ergänzt wird, ist Zypern natürlich das ideale Zentrum für Wirtschaft und Handel.
Zwei internationale Flughäfen (Larnaca, Paphos) mit täglichen Flügen zu allen wichtigen Zielen innerhalb und außerhalb der EU und zwei Mehrzweck-Tiefseehäfen (Limassol, Larnaca) verbinden die Insel mit dem Rest der Welt.
Auch wenn die kleine und agile zyprische Wirtschaft infolge der weltweiten Wirtschafts- und Bankenkrise mit Herausforderungen konfrontiert war, befindet sie sich nun auf dem Weg einer stetigen und nachhaltigen Erholung und verzeichnet Quartal für Quartal positive Wachstumsraten. Dynamische Wirtschaftssektoren wie Energie, freiberufliche Dienstleistungen, Tourismus, Schifffahrt, Bauwesen und Immobilien verstärken diesen Trend.
Familie
Zypern hat eine multikulturelle Bevölkerung und erfreut sich eines hohen Lebensstandards und einer sehr niedrigen Kriminalitätsrate. Es ist ein großartiger Ort zum Leben, der Sicherheit und Schutz für die ganze Familie bietet.
In Zypern gibt es viele Privatschulen, die ein hohes Bildungsniveau bieten und deren Unterrichtssprache Englisch ist. Außerdem gibt es eine Reihe angesehener staatlicher Einrichtungen und privater Hochschulen, deren Abschlüsse von britischen und US-amerikanischen Bildungseinrichtungen anerkannt werden oder die externe Studiengänge und Berufsprüfungen anbieten.
Warum man in Zypern investieren sollte
Positive wirtschaftliche Aussichten
- Robustes BIP-Wachstum
- Eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der EU
- Mehrere Hochstufungen durch Rating-Agenturen in Folge
- Positive makroökonomische Prognosen
Zugang zu Talenten
- Die jüngste Bevölkerung und die jüngsten Arbeitskräfte in der EU
- 58 % der Arbeitskräfte haben einen Hochschulabschluss
- Die Unternehmen in Zypern arbeiten auf Englisch und 76 % der Zyprioten sprechen Englisch.
- Boomender privater Bildungssektor mit englischsprachigen Programmen
- Visumsfreier Zugang zu europäischen Talenten
- Einfacher Zugang zu globalen Talenten
Zugang zu den Märkten
- Vollständiger Zugang zu den europäischen Märkten
- Zugang zu mehr als 40 EU-Handelsabkommen
- Mitglied der Eurozone seit 2008
- Geostrategische Lage
- Nähe und leichter Zugang zu den wichtigsten Märkten.
Ausgezeichnete Regulierungsstruktur
- Das Rechtssystem ist eng an das englische Common-Law-Rechtssystem angelehnt.
- Regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden
- Starker Schutz für Investitionen und geistiges Eigentum (IP)
- Die Gründung eines Unternehmens ist einfach und schnell.
Attraktive Steuerregelung
- Einer der niedrigsten Körperschaftssteuersätze in der EU mit 12,5 %.
- Ein attraktives Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60 Ländern
- Zugang zu allen EU-Steuerrichtlinien
- Freistellung von Dividendeneinkünften unter erleichterten Bedingungen
- Befreiung von der Kapitalertragsteuer
- Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden-, Zins- oder Lizenzgebührenzahlungen
- Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren sind von der Steuer befreit
- Fiktiver Zinsabzug für Kapitalbeteiligungen an zyprischen Unternehmen möglich
- Wechselkursgewinne oder -verluste sind steuerneutral
- Ein attraktives persönliches Steuersystem für internationale Berufstätige und Personen ohne Wohnsitz im Ausland
- Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Keine Grundsteuer
- Ein wettbewerbsfähiges System des geistigen Eigentums
- Maßgeschneiderte Bestimmungen für die Investmentfondsbranche
- Günstige Tonnagesteuer für Schifffahrtsunternehmen und ein anerkanntes offenes EU-Register
- Steuerabzüge für Investitionen in Start-ups.
Starke Unterstützungsdienste für Unternehmen
- Eine breite Palette von Dienstleistungen macht die Gründung und Führung eines Unternehmens einfach
- 780+ registrierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen, darunter alle großen globalen Unternehmen
- Mehr als 4.000 registrierte Anwälte und 180 Kanzleien
- Eine Reihe von betreuten Büros und Co-Working-Spaces
- Hohe Verfügbarkeit von modernen und erschwinglichen Büroflächen in allen Städten.
Niedrige Kosten für die Geschäftstätigkeit
- Niedrigere Arbeitskosten für technische und berufliche Talente als in anderen großen EU-Hauptstädten
- Mit die niedrigsten Büromietpreise in Europa
- Äußerst erschwingliche Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer Unternehmen
Qualität des Lebens
- Eines der besten Klimas weltweit
- Das sicherste Land der Welt
- Eines der besten Ruhestandsziele der Welt
- Die meisten Strände mit Blauer Flagge pro Kopf in der EU (Eurostat)
Das Körperschaftssteuersystem auf einen Blick
- Die Besteuerung basiert auf dem Wohnsitzstatus
- 12,5% Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne
- Fiktiver Zinsabzug (NID) für neu eingeführtes Kapital verfügbar
- Regelung für immaterielles Eigentum (IP) im Einklang mit dem "Nexus"-Prinzip der OECD
- Körperschaftssteuer auf den Verkauf von Wertpapieren: 100%ige Befreiung
- Keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren)
- Dividendeneinkünfte sind steuerfrei (unter erleichterten Bedingungen)
- Anwendbarkeit aller EU-Richtlinien
- Umrechnungsdifferenzen sind steuerneutral
- Verfügbarkeit von Gruppenentlastungen (für 75 %-Betriebe)
- Steuerbefreite Umstrukturierungen
- Fortgeschrittene Praxis bei Steuerbescheiden bietet Sicherheit und Berechenbarkeit für Investitionen
- Attraktives und ständig wachsendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.
Regeln für die steuerliche Ansässigkeit von Privatpersonen
Die 183-Tage-Regel
Zypern hat ein auf dem Wohnsitz basierendes Steuersystem eingeführt, wonach die physische Anwesenheit in Zypern von mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) als steuerlicher Wohnsitz für natürliche Personen gilt. Wenn sich eine natürliche Person also mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr in Zypern aufhält, wird sie in diesem Steuerjahr als in Zypern steuerlich ansässig betrachtet. Hält sich eine natürliche Person in einem Steuerjahr weniger als 183 Tage in Zypern auf, so gilt sie in diesem Steuerjahr als nicht in Zypern steuerlich ansässig.
Die 60-Tage-Regel
Ab dem 1. Januar 2017 wurden die oben genannten Vorschriften zur steuerlichen Ansässigkeit dahingehend geändert, dass eine natürliche Person, die sich nicht für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 183 Tagen im selben Steuerjahr in einem anderen Land aufhält und im selben Jahr in keinem anderen Land steuerlich ansässig ist, in diesem Steuerjahr als in Zypern ansässig gilt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(i) die Person hält sich im Steuerjahr mindestens 60 Tage in Zypern auf;
(ii) zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres in Zypern ein Unternehmen betreibt und/oder beschäftigt ist und/oder ein Büro bei einem in Zypern steuerlich ansässigen Unternehmen hat;
(iii) einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhält (als Eigentümer oder Mieter).
Das Gesetz wird weiter geändert, um klarzustellen, dass eine natürliche Person, die alle oben genannten Bedingungen kumulativ erfüllt, im Steuerjahr nicht als in Zypern steuerlich ansässig behandelt wird, wenn während dieses Jahres die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Zypern und/oder eine Beschäftigung in Zypern und/oder das Halten eines Büros bei einer in Zypern steuerlich ansässigen Person beendet wird.
Die in Zypern verbrachten Tage sind wie folgt zu berechnen:
a) Der Tag der Abreise aus der Republik gilt als ein Tag außerhalb der Republik;
b) Der Tag der Ankunft in der Republik gilt als ein Tag in der Republik;
c) Die Ankunft in der Republik und die Abreise aus der Republik am selben Tag gelten als ein Tag in der Republik;
d) Die Abreise aus der Republik und die Ankunft in der Republik am selben Tag gelten als ein Tag außerhalb der Republik.
Nicht-Domizil-Regeln für natürliche Personen
Nach den Bestimmungen des zyprischen Steuerrechts ist eine natürliche Person, die nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in Zypern steuerlich ansässig ist (entweder nach der 183-Tage-Regel oder nach der 60-Tage-Regel), aber in der Republik Zypern keinen Wohnsitz hat, von der besonderen Verteidigungsabgabe (Special Defense Contribution - SDC) befreit.
Gemäß dem DEZA-Gesetz unterliegen Dividenden und Zinserträge von natürlichen Personen, die steuerlich ansässig sind und ihren Wohnsitz in Zypern haben, einer Steuer von 17 %, unabhängig von der Quelle des Einkommens (d.h. aus Zypern oder aus dem Ausland). Mieteinnahmen unterliegen ebenfalls einer Steuer in Höhe von 3 % auf 75 % des Bruttobetrags. Daher sind Dividenden-, Zins- und Mieteinnahmen in Zypern für steuerlich ansässige, aber nicht domizilierte natürliche Personen frei von der SDC-Steuer.
Die neuen Bestimmungen definieren den Wohnsitz nach den Regeln des Testaments- und Erbschaftsrechts:
- ein Herkunftsdomizil (d. h. das Domizil, das eine Person bei ihrer Geburt erhält); und,
- Wahldomizil (d. h. das Domizil, das eine Person durch die Einrichtung eines Wohnsitzes mit der Absicht eines dauerhaften oder unbefristeten Aufenthalts erworben hat).
Eine Person, die ihren Wohnsitz in Zypern hat, wird für die Zwecke der SCD als "in Zypern ansässig" behandelt, mit Ausnahme von:
- eine natürliche Person, die gemäß den Bestimmungen des Testaments- und Erbrechts einen Wohnsitz außerhalb Zyperns erworben und beibehalten hat, vorausgesetzt, dass diese Person während eines Zeitraums von mindestens 20 aufeinander folgenden Jahren vor dem betreffenden Steuerjahr nicht in Zypern steuerlich ansässig war; oder
- Eine natürliche Person, die während eines Zeitraums von mindestens 20 aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor dem Inkrafttreten der eingeführten Bestimmungen (d.h. vor dem 16.07.2015) nicht in Zypern steuerlich ansässig war.
Unabhängig vom Herkunftsort gilt eine natürliche Person, die während eines Zeitraums von mindestens 17 Jahren der letzten 20 Jahre vor dem betreffenden Steuerjahr in Zypern steuerlich ansässig war, für die Zwecke der SDC als in Zypern ansässig.
Einkommensteuersätze
Eine in Zypern steuerlich ansässige natürliche Person unterliegt in Zypern der Einkommenssteuer mit den folgenden persönlichen Einkommenssteuersätzen:
Zugeständnisse für Expatriates
Steuerbefreiungen für Arbeitseinkommen
Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland hatten und vor Beginn ihrer Beschäftigung in Zypern nicht in Zypern steuerlich ansässig waren, können Anspruch auf eine der folgenden Steuerbefreiungen haben (aber nicht auf beide gleichzeitig):
Die 50%-Regel
Die Einkünfte aus einer in der Republik ausgeübten Beschäftigung einer natürlichen Person, die unmittelbar vor Beginn ihrer ersten Beschäftigung in der Republik mindestens 15 Jahre lang ununterbrochen nicht in der Republik ansässig war, können zu 50 % von der Steuer befreit werden, sofern:
- die erste Beschäftigung der Person in der Republik ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen wurde und
- die Vergütung aus einer solchen Beschäftigung übersteigt 55.000 € pro Jahr.
Die Befreiung wird für 17 Steuerjahre gewährt, beginnend mit dem Steuerjahr, in dem die erste Beschäftigung in der Republik aufgenommen wurde.
Die 20%-Regel
Die Vergütung aus der ersten Beschäftigung in der Republik, die nach dem 26. Juli 2022 von einer Person aufgenommen wurde, die unmittelbar vor Beginn ihrer Beschäftigung in der Republik drei Jahre lang ununterbrochen außerhalb der Republik bei einem nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber beschäftigt war, hat Anspruch auf eine Steuerbefreiung in Höhe von 20 % ihres Einkommens oder 8.550 € (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) aus jeder Beschäftigung, die in Zypern ausgeübt wird.
Die Befreiung wird für 7 Steuerjahre gewährt, beginnend mit dem Steuerjahr, das auf das Steuerjahr folgt, in dem die erste Beschäftigung in der Republik aufgenommen wurde.
Übersee-Renten
Übersee-Renten sind bis zu einem Betrag von 3.420 € steuerfrei und werden darüber hinaus mit 5 % besteuert. Der Steuerpflichtige kann für die normale Besteuerung optieren, wenn diese besondere Form der Einkommensbesteuerung zu einer höheren Steuerschuld führt (diese Wahl kann von Jahr zu Jahr getroffen werden).
Andere Überlegungen
- 100%ige Steuerbefreiung auf Vergütungen für entlohnte Dienstleistungen, die außerhalb Zyperns für mehr als 90 Tage im Steuerjahr für einen nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber erbracht werden
- 100 %ige Befreiung von Kapitalrückzahlungen aus Lebensversicherungen oder zugelassenen Unterstützungskassen
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Keine Vermögenssteuern
- Keine Grundsteuer
- Kapitalerträge aus dem Verkauf von außerhalb Zyperns gelegenen Immobilien sind von der Steuer befreit
- Die Kapitalertragssteuer wird nur bei der Veräußerung von in Zypern gelegenen Immobilien sowie bei der Veräußerung von direkt oder indirekt gehaltenen Anteilen an Gesellschaften (mit Ausnahme von börsennotierten Aktien) erhoben, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert eine in Zypern gelegene Immobilie ist
- Die Mehrwertsteuer kann auf 5% für die ersten 130m2 des Wohneigentums reduziert werden, vorausgesetzt, dass der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt, der Gesamtkaufwert 475.000 € nicht übersteigt und die gesamte bebaubare Fläche 190 Quadratmeter nicht überschreitet.
Befreiung von den Transfergebühren:
- Eine 50%ige Befreiung von den Übertragungsgebühren nach dem Gesetz über Grundstücke und Vermessungen (Gebühren) gilt für alle Übertragungsanträge
- Nach geltendem Recht ist der Verkauf einer Immobilie zu 100 % von der Mehrwertsteuer befreit.
Zypern Staatsbürgerschaft
Es gibt drei legale Wege, wie ein Ausländer die zypriotische Staatsbürgerschaft erhalten kann:
- seit mindestens 3 Jahren mit einem zyprischen Staatsbürger verheiratet sein; oder
- zypriotische Wurzeln haben; oder
- Sie leben seit 7 Jahren mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder seit 5 Jahren als Daueraufenthaltsberechtigter in Zypern.
Das Programm "Zyperns Staatsbürgerschaft durch Investitionen", die vierte Möglichkeit zur Erlangung eines Reisepasses, wurde am 1. November 2020 abgeschafft.
Einbürgerungsregelung auf der Grundlage der Aufenthaltsjahre
Die zypriotische Staatsbürgerschaft kann von Ausländern erworben werden, die vor dem Datum der Antragstellung insgesamt 7 Jahre rechtmäßig in Zypern gelebt haben. Der Antragsteller muss sich in den letzten 1 Jahr vor der Antragstellung ununterbrochen in Zypern aufgehalten haben. Bei Antragstellern, die Kinder oder Eltern von zyprischen Staatsbürgern sind, beträgt die erforderliche Zeitspanne 5 statt 7 Jahre. Die gleiche 5-Jahres-Frist gilt für Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung.
Fälle, für die ein siebenjähriger Aufenthalt in der Republik erforderlich ist: Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis als Studenten, Besucher, Selbstständige, Sportler, Trainer, Sporttechniker, Haushaltshilfen, Krankenschwestern, Angestellte zyprischer oder ausländischer Arbeitgeber oder Offshore-Gesellschaften besitzen und sich ausschließlich zu Arbeitszwecken in der Republik aufhalten, sowie ihre Ehegatten, erwachsenen Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen müssen sich insgesamt mindestens sieben Jahre in der Republik aufhalten (bei der Berechnung des Zeitraums von sieben Jahren werden die letzten zwölf Monate vor Einreichung des Antrags berücksichtigt).
Fälle, für die ein fünfjähriger Aufenthalt in der Republik erforderlich ist: Ausländer, die irgendeinen anderen Status besitzen (außer den oben genannten), müssen innerhalb der unmittelbar vorangegangenen sieben Jahre, gerechnet ab dem Zwölfmonatszeitraum, der dem Antrag vorausgeht, insgesamt fünf Jahre in der Republik ansässig gewesen sein.
Am 30. November 2023 wurde eine Änderung des Standesamtsgesetzes verabschiedet. Die Änderung ermöglicht es hochqualifizierten ausländischen Arbeitnehmern, die zypriotische Staatsbürgerschaft zu erhalten, nachdem sie sich für einen kürzeren Zeitraum, nämlich 4 bis 5 Jahre (je nach ihren Griechischkenntnissen), in Zypern aufgehalten haben.
Programm für ständigen Aufenthalt
Im Einklang mit der Absicht der zypriotischen Regierung, ausländische Investitionen zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern, erlaubt Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnung dem Innenministerium, Antragstellern aus außereuropäischen Ländern, die in der Republik investieren wollen, Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.
Vorteile
- Das Antragsverfahren ist sehr effizient, und die Bewilligungsquote ist hoch, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
- Es ist nicht notwendig, in Zypern zu wohnen, aber ein Besuch alle zwei Jahre ist erforderlich.
- Familienangehörige können in hochwertigen Privatschulen eingeschrieben werden, die Englischkurse anbieten.
- Der Aufenthalt gilt für den Ehepartner des Hauptantragstellers und seine Kinder unter 25 Jahren.
- Das gesamte Verfahren kann ohne Anwesenheit im Land durchgeführt werden, mit Ausnahme der biometrischen Datenerfassung.
- Erfolgreiche Bewerber können nach fünf Jahren Aufenthalt die zyprische Staatsbürgerschaft beantragen.
Kategorie Investitionen
Der Antragsteller muss mindestens 300.000 € in eine der folgenden Kategorien investieren:
i. Erwerb von bis zu zwei neuen Wohnimmobilien mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, mit der Option, von zwei verschiedenen Bauträgern zu kaufen;
ii. Erwerb von bis zu zwei neuen oder gebrauchten unbeweglichen Nichtwohngebäuden (Büros, Geschäfte, Hotels oder andere Erschließungen) mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer;
iii. 300.000 € in das Aktienkapital eines in Zypern eingetragenen und tätigen Unternehmens investieren, das mindestens fünf Personen beschäftigt;
iv. 300.000 € in Anteilen an den kollektiven Kapitalanlagen der Cyprus Investment Funds Association (AIF, AIFLNP, RAIF) anlegen.
Neben der Investition in eine der oben beschriebenen Anlagemöglichkeiten muss der Anleger ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € aus dem Ausland nachweisen (für jeden unterhaltsberechtigten Ehepartner sind zusätzlich 15.000 € und für jedes minderjährige Kind 10.000 € erforderlich).
Unternehmen mit ausländischen Interessen
Der Ministerrat hat die neue Strategie für die Ansiedlung von Unternehmen in Zypern bzw. die Ausweitung ihrer Aktivitäten in Zypern gebilligt. Mit der neuen Strategie, die 2022 in Kraft tritt, wird die bisherige Politik zur Beschäftigung von Personal aus Drittstaaten, das von Unternehmen mit ausländischen Interessen beschäftigt wird, abgeschafft und ersetzt.
Gemäß den Bestimmungen der Neuen Strategie:
- Unternehmen können eine beliebige Anzahl von hoch bezahlten Drittstaatsangehörigen frei beschäftigen, ohne eine Arbeitsmarktprüfung zu durchlaufen.
- Fachkräfte sind nicht auf bestimmte Berufe oder Fähigkeiten beschränkt.
- Die Unternehmen verpflichten sich, über einen Zeitraum von fünf Jahren 30 % ihres Personals in Zyprioten/EU-Bürger zu investieren.
- Die Prüfungsfrist für Anträge auf Aufenthalt und Beschäftigung wird auf einen Monat festgesetzt.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit
1. Die Mehrheit der Aktien des Unternehmens ist im Besitz von Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU);
2. Befindet sich die Mehrheit der Unternehmensanteile nicht im Besitz von Drittstaatsangehörigen (d. h. 50 % oder weniger), so ist das Unternehmen förderfähig, wenn die ausländische Beteiligung einen Betrag von mindestens 200.000 EUR ausmacht;
3. In beiden oben genannten Fällen muss der wirtschaftliche Eigentümer (UBO) einen Betrag von 200.000 EUR auf ein Konto des Unternehmens bei einem von der Zentralbank zugelassenen Kreditinstitut einzahlen (Zahlungsinstitute sind nicht eingeschlossen). Alternativ kann das Unternehmen einen Nachweis über eine Investition in Höhe von 200.000 € vorlegen, die für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in Zypern getätigt wurde (z. B. Kauf eines Büros, Anschaffung von Büroausstattung usw.);
4. Wenn es mehrere UBOs gibt, kann dieser Betrag von einem einzelnen UBO oder gemeinsam eingezahlt oder angelegt werden;
5. Öffentliche Unternehmen, die an einer anerkannten Börse registriert sind;
6. International tätige Unternehmen (ehemals Offshore-Unternehmen), die vor dem Regimewechsel tätig waren und deren Daten bei der Zentralbank gespeichert sind;
7. Zyprische Schifffahrtsunternehmen;
8. Zypriotische Hightech-/Innovationsunternehmen;
9. Zyprische Pharmaunternehmen oder zyprische Unternehmen, die in den Bereichen Biogenetik und Biotechnologie tätig sind.
10. Gesellschaften, deren Aktienkapital mehrheitlich im Besitz von Personen ist, die die zypriotische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien erworben haben, sofern sie nachweisen, dass die Bedingungen, unter denen sie eingebürgert wurden, weiterhin erfüllt sind.
Für die Fälle 3-8 gilt ebenfalls das Investitionskriterium, und die Erstinvestition des Unternehmens in Zypern in Höhe von mindestens 200.000 € muss durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachgewiesen werden (z. B. Bankauszug zum Zeitpunkt der Einzahlung des Betrags oder Nachweis der Investition (Kauf von Büroräumen und/oder Büroausstattung).
Kriterien für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Staatsangehörige können eingebürgert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in der Republik während eines Zeitraums von einem Jahr vor der Antragstellung, wobei die zulässigen Abwesenheiten innerhalb dieses Jahres insgesamt 90 Tage nicht überschreiten dürfen;
- Während der 10 Jahre, die dem oben genannten Zeitraum von einem Jahr unmittelbar vorausgehen, hat er sich insgesamt 7 Jahre lang rechtmäßig in der Republik aufgehalten;
- Unbescholtenes Strafregister, keine anhängigen Gerichtsverfahren und keine von der EU und/oder den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen;
- Geeignete Unterkünfte in der Republik;
- Stabile und regelmäßige finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen;
- Griechische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1;
- Ausreichende Kenntnisse der modernen politischen und sozialen Landschaft der Republik;
- Sie müssen die Absicht haben, in der Republik zu bleiben.
Besondere Bestimmungen
Mit dem Gesetz wird die für die Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer in der Republik für hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die für Unternehmen von ausländischem Interesse arbeiten, reduziert. Damit sollen internationale Talente angezogen und Innovationen gefördert werden. Insbesondere können hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die für Unternehmen von ausländischem Interesse arbeiten, einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in der Republik während eines Zeitraums von einem Jahr vor der Antragstellung, wobei die zulässigen Abwesenheiten innerhalb dieses Jahres insgesamt 90 Tage nicht überschreiten dürfen.
- In den 10 Jahren, die dem oben genannten Zeitraum von einem Jahr unmittelbar vorausgehen, haben sie sich insgesamt 4 Jahre lang rechtmäßig in der Republik aufgehalten. Die 4-Jahres-Regel gilt für Antragsteller, die über Griechischkenntnisse auf dem Niveau A2 verfügen. Für Antragsteller, die über Griechischkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen, kann dieser Zeitraum auf 3 Jahre verkürzt werden. Abwesenheitszeiten, die insgesamt 90 Tage pro Jahr nicht überschreiten, werden nicht als Abwesenheit gezählt.
- Ehegatten und Lebenspartner der Antragsteller können unter den gleichen Bedingungen einen Einbürgerungsantrag stellen.
- Minderjährige Kinder, die während der Prüfung des Antrags ihrer Eltern das 18. Lebensjahr vollenden, können sich wie Minderjährige bewerben und die Staatsangehörigkeit der Republik erhalten.