Dauerhafter Aufenthalt in Zypern & Alternative Investmentfonds

Zyperns Daueraufenthaltsprogramm ("PRP")

Im Einklang mit der Absicht der zypriotischen Regierung, ausländische Investitionen zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern, erlaubt Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnung dem Innenministerium, Antragstellern aus außereuropäischen Ländern, die in der Republik investieren wollen, Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.

Vorteile

- Das Antragsverfahren ist sehr effizient, und die Bewilligungsquote ist hoch, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

- Es ist nicht notwendig, in Zypern zu wohnen, aber ein Besuch alle zwei Jahre ist erforderlich.

- Familienangehörige können in hochwertigen Privatschulen eingeschrieben werden, die Englischkurse anbieten.

- Der Aufenthalt gilt für den Ehepartner des Hauptantragstellers und seine Kinder unter 25 Jahren.

- Das gesamte Verfahren kann ohne Anwesenheit im Land durchgeführt werden, mit Ausnahme der biometrischen Datenerfassung.

- Erfolgreiche Bewerber können nach fünf Jahren Aufenthalt die zyprische Staatsbürgerschaft beantragen.

Anlagekategorien

Der Antragsteller muss mindestens 300.000 € in eine der folgenden Kategorien investieren:

i. Erwerb von bis zu zwei neuen Wohnimmobilien mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, mit der Option, von zwei verschiedenen Bauträgern zu kaufen.

ii. Erwerb von bis zu zwei neuen oder gebrauchten unbeweglichen Nichtwohngebäuden (Büros, Geschäfte, Hotels oder andere Erschließungen) mit einem Gesamtmarktwert von mindestens 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

iii. 300.000 € in das Aktienkapital eines in Zypern eingetragenen und tätigen Unternehmens investieren, das mindestens fünf Personen beschäftigt.

iv. 300.000 € in Anteilen an den kollektiven Kapitalanlagen der Cyprus Investment Funds Association (AIF, AIFLNP, RAIF) anlegen.

Neben der Investition in eine der oben beschriebenen Anlagemöglichkeiten muss der Anleger ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € aus dem Ausland nachweisen (für jeden unterhaltsberechtigten Ehepartner sind zusätzlich 15.000 € und für jedes minderjährige Kind 10.000 € erforderlich).

Entscheidet sich der Antragsteller für eine Investition gemäß den Abschnitten (ii) - (iv), kann sein Gesamteinkommen oder ein Teil davon auch aus Quellen stammen, die aus Tätigkeiten innerhalb der Republik stammen.

Alternative Investmentfonds (AIFs) in Zypern

Als eines der ersten EU-Länder, das die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds in nationales Recht umgesetzt hat, und mit der Ratifizierung des zypriotischen Gesetzes über alternative Investmentfonds entwickelt sich Zypern schnell zu einem führenden Zentrum für Investmentfonds und Vermögensverwaltungsgesellschaften in Europa und bietet direkten Zugang zu wichtigen Märkten.

Das AIF-Gesetz bietet die Möglichkeit, einen vielseitigen Fonds mit breiteren Anlagestrategien zu gründen. Ein AIF wird als Organismus für gemeinsame Anlagen betrachtet, der in der Regel aus mehreren Teilfonds besteht, die gemeinsam Kapital von verschiedenen Anlegern aufnehmen, um es im Einklang mit einer festgelegten Anlagepolitik zum Nutzen dieser Anleger zu investieren.

Der AIF bietet Fondspromotoren und Anlegern eine flexible, kosteneffiziente und steuereffiziente Fondslösung, um weltweit Investitionen zu tätigen. AIFs können so strukturiert werden, dass sie den Anforderungen von Fondspromotoren und Anlegern in Bezug auf das Lizenzierungsverfahren, die Anzahl der Anleger, die Anforderungen an das Mindestkapital, die Mindest-AUM, die Person, die die Fondsmanagementfunktion übernehmen kann, und die Anforderungen an die Verwahrstelle entsprechen. Diese Flexibilität und Kosteneffizienz machen den zypriotischen AIF zu einem sehr attraktiven Vehikel für kollektive Investitionen und das Halten von mehreren Klassen von Vermögenswerten.

Das AIF-Gesetz erlaubt drei Arten von AIFs, die in Zypern aufgelegt werden können, und zwar folgende:

▪ Alternative Investmentfonds mit einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern (AIFUNI);

Alternative Investmentfonds mit einer begrenzten Anzahl von Anlegern (AIFLNI); und

▪ Registrierte alternative Investmentfonds (RAIF).

Registrierte alternative Investmentfonds - RAIF

Ein RAIF kann die Form eines Investmentfonds, einer Investmentgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft haben. Er richtet sich nur an professionelle und/oder gut informierte Anleger und wird extern verwaltet. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist keine Genehmigung der CySEC erforderlich, solange er von einem in Zypern oder einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Verwalter alternativer Investmentfonds ("AIFM") extern verwaltet wird. Allerdings muss die Gründung des RAIF der CySEC gemeldet und von ihr genehmigt werden, und sein Name muss in ein spezielles, von der CySEC geführtes Register eingetragen werden.

Zusätzliche Merkmale des RAIF:

▪ Kann offen oder geschlossen sein;

▪ Kann eine unbegrenzte Anzahl von Anlegern haben;

▪ Darf als Umbrella-Fonds aufgelegt werden, was die Einrichtung mehrerer Anlagebereiche ("Teilfonds") ermöglicht;

▪ Keine Mindestkapitalanforderungen;

Sie müssen innerhalb der ersten 12 Monate mindestens 500.000 € oder den Gegenwert in einer anderen Währung investieren;

Es gibt keine Anlagebeschränkungen, außer für Geldmarktfonds oder Loan Origination Funds;

▪ Es kann sich um eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (FCIC) oder um eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (VCIC) handeln.

Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)

Ein zugelassener Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) muss den RAIF beaufsichtigen und bestimmte obligatorische Dienstleistungen erbringen (Risikomanagement, Compliance, interne Compliance und Audit). Der AIFM kann nur extern in Zypern oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwaltet werden. Ein AIFM kann auch Dienstleistungen wie Portfoliomanagement, Risikomanagement, Beaufsichtigung der Verwahrstelle und aller ausgelagerten Funktionen sowie die Verwaltung der aufsichtsrechtlichen und internen Berichtspflichten erbringen.

Fondsverwalter

Der Fondsverwalter wird vom AIFM ernannt, um die täglichen Verwaltungs- und Back-Office-Funktionen zu übernehmen, wie z. B. die Buchhaltung und Buchführung, die Führung der Bücher und Aufzeichnungen der Anteilsinhaber des Fonds, die Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeanträgen, die Berechnung des Nettoinventarwerts des Fonds.

Vermögenswert, die Einziehung von Erträgen, die Ausschüttung von Gewinnen, die Weitergabe von Informationen und Dienstleistungen an die Anteilsinhaber, die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, die Führung des Anteilsinhaberregisters, die Vertragsabwicklung einschließlich des Versands von Zertifikaten und alle anderen Aufgaben, die nach geltendem Recht und dem Verwaltungsvertrag erforderlich sind.

Verwalter des Fonds

Jeder AIF muss eine einzige und unabhängige Verwahrstelle ernennen, die nicht mit dem externen Verwalter identisch ist und die für die Verwahrung, Überwachung und Überprüfung der Vermögenswerte des Fonds und der Teilfonds in Übereinstimmung mit dem AIF-Gesetz verantwortlich ist. Die Verwahrstelle wird auch Bargeldüberwachungsdienste in Bezug auf die Bargeldströme und Zeichnungen des Fonds erbringen. Bei der Verwahrstelle kann es sich um ein Kreditinstitut, eine MiFID-Wertpapierfirma oder ein anderes Unternehmen handeln, das in Zypern als Verwahrstelle reguliert und beaufsichtigt wird.

Dauerhafter Aufenthalt in Zypern durch Investitionen in AIFs

Die Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Zypern durch Investitionen in Anteile der kollektiven Kapitalanlagen der Cyprus Investment Funds Association (AIF, AIFLNI, RAIF) kann im Vergleich zu Immobilieninvestitionen zusätzliche Vorteile bieten:

Keine Mehrwertsteuer: Bei Investitionen in AIFs fällt keine Mehrwertsteuer an, im Gegensatz zu Investitionen in neue Immobilien, bei denen eine Mehrwertsteuer von 5 % anfällt, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt (vorbehaltlich anderer Bedingungen), und ansonsten eine Mehrwertsteuer von 19 %.

Keine Übertragungsgebühren / Stempelsteuer: Grundbuchübertragungsgebühren und Stempelsteuer sind normalerweise mit Investitionen in Immobilien verbunden.

Keine Anwaltskosten: Ein Immobilienkauf erfordert in der Regel die Inanspruchnahme rechtlicher Dienstleistungen, die kostspielig sein können. Bei Investitionen in AIFs fallen keine Rechtskosten an. Keine Kapitalertragssteuer (CGT): Bei der Veräußerung oder Rückgabe von Fondsanteilen fällt keine Kapitalertragssteuer an, während bei der Veräußerung von Immobilien eine Kapitalertragssteuer von 20 % erhoben wird (vorbehaltlich bestimmter Abzüge).

Diversifizierung: Fonds investieren in der Regel in ein diversifiziertes Immobilienportfolio, was zu einer Risikostreuung beiträgt und die Auswirkungen der Wertentwicklung einer einzelnen Anlage auf das Gesamtportfolio verringert.

Professionell verwaltet: Die Fonds werden von professionellen Fondsmanagern verwaltet, die über Fachwissen bei der Analyse der Märkte und bei Anlageentscheidungen verfügen.

Regulatorische Aufsicht: Die Fonds werden von den Finanzbehörden reguliert und bieten den Anlegern ein gewisses Maß an Schutz und Aufsicht. Dies kann dazu beitragen, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung Ihrer Anlagen zu gewährleisten.

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