Erwerb von Immobilien in Zypern: Unternehmen vs. Privatperson

Wenn Sie planen, in den zypriotischen Immobilienmarkt zu investieren oder bereits investiert haben, bietet die Nutzung einer zypriotischen Gesellschaft als Teil einer Immobilienbesitzstruktur zahlreiche Vorteile. Diese sind im Folgenden zusammengefasst:

Steuereffizienz

1. Steuer auf Mieteinnahmen:

Ab einer bestimmten Höhe der Mieteinnahmen ist es je nach den persönlichen Umständen des Anlegers vorteilhaft, die Immobilie nicht persönlich, sondern über eine Gesellschaft zu halten.

Als in Zypern steuerlich ansässige natürliche Person werden die weltweiten Brutto-Mieteinnahmen nach einem Freibetrag von 20 % und bestimmten zulässigen Abzügen mit allen anderen steuerpflichtigen Einkünften zusammengelegt und gemäß den zypriotischen Einkommensteuersätzen besteuert, wobei der Höchstsatz 35 % beträgt. Eine nicht in Zypern ansässige natürliche Person wird in ähnlicher Weise besteuert, allerdings nur auf die Mieteinnahmen aus Zypern.

Bei einem in Zypern steuerlich ansässigen Unternehmen werden die weltweiten Brutto-Mieteinnahmen mit allen anderen steuerpflichtigen Einkünften und steuerlich absetzbaren Ausgaben des Unternehmens zusammengelegt, und der daraus resultierende Gewinn wird mit einem Pauschalsatz von 12,5 % besteuert. Entsprechend werden bei einer nicht in Zypern ansässigen Gesellschaft nur die zypriotischen Mieteinnahmen besteuert.

2. Fiktiver Zinsabzug (NID):

Neues Eigenkapital, das in ein Unternehmen eingebracht wird, um eine Immobilie in Zypern zu kaufen, kann die Gesamtsteuerlast des Unternehmens aus der jeweiligen Investition um den Betrag der fiktiven Zinsen verringern, wenn die Immobilie vermietet wird. Die NID darf 80 % des steuerpflichtigen Gewinns aus dem neuen Eigenkapital nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass die NID den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens um bis zu 80 % verringern kann, wodurch der effektive Steuersatz von 12,5 % auf 2,5 % sinkt. Der maximale Steuervorteil ergibt sich, wenn ein Unternehmen gegründet wird und die Mittel in Form von Eigenkapital eingebracht werden und der wichtigste/einzige Vermögenswert die erworbene und vermietete Immobilie ist. Die NID wird auf der Grundlage der Rendite 10-jähriger zyprischer Staatsanleihen, erhöht um 5 %, multipliziert mit dem neu eingebrachten Eigenkapital berechnet.

Die NID gilt nicht, wenn eine Einzelperson mit eigenen Mitteln in eine Immobilie investiert.

3. Grundbucheintragsgebühren:

Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen der Anteilsübertragung eines zypriotischen Unternehmens fallen keine Grundbuchgebühren an.

Wenn eine Privatperson eine Immobilie erwirbt, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegt (d.h. eine gebrauchte Immobilie), wird die zu zahlende Übertragungsgebühr wie folgt berechnet:

Immobilienwert: bis zu 85.000 EUR = 3%.

Zwischen 85.001 und 170.000 = 5%

Über 170.001 = 8%

Hinweis: Auf den oben abgeleiteten Betrag wird ein Abzug von 50 % gewährt.

Leichtigkeit der Übertragung

Die Übertragung des Eigentums an der Immobilie kann durch die Übertragung von Unternehmensanteilen vereinfacht werden, anstatt den rechtlichen Prozess der Übertragung der Immobilie selbst beim Grundbuchamt zu durchlaufen. Dies kann die Transaktionskosten und den Verwaltungsaufwand verringern.

Nachlassplanung und Vererbung

Der Besitz von Immobilien über eine zypriotische Gesellschaft kann die Nachlassplanung vereinfachen, da die Anteile leicht auf die Erben übertragen werden können, wodurch komplexe Erbschaftsverfahren über die Gerichte und Steuern in anderen Ländern vermieden werden können.

Schutz des Vermögens

Der Besitz von Eigentum durch eine Unternehmensstruktur kann eine Ebene des Vermögensschutzes bieten, die das Eigentum vor persönlichen Verbindlichkeiten und Ansprüchen gegen den einzelnen Eigentümer schützt.

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