Kauf einer Immobilie auf Zypern

Kaufprozess

Die Spezialisten der Crona Group helfen Ihnen bei allen Phasen des Immobilienkaufs. Wir werden Ihnen im Detail erklären, wie Sie eine Transaktion für den Verkauf und Kauf einer Immobilie auf der Insel Zypern machen können und werden versuchen, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Grundlegende Informationen:

  1. Um sicher zu sein, dass das von Ihnen gewählte Objekt nicht an andere verkauft wird, sollte der Käufer eine Anzahlung leisten. Danach wird das Objekt aus dem Verkauf genommen und für den Käufer für einen Monat reserviert.
  2. Der Käufer schließt mit einem zypriotischen Anwalt eine Vereinbarung zur Unterstützung der Transaktion ab, woraufhin er sein Haus verlassen kann, während der Anwalt die Transaktion abschließt:
    - prüft alle Dokumente;
    - arrangiert die Steuerbefreiung für die Wohnung (falls vorhanden);
    - bereitet einen Vertrag vor und koordiniert ihn mit beiden Parteien.
  3. Der Anwalt wird den Käufer über alle Einzelheiten der Transaktion informieren, und bei vollem Einverständnis muss der Käufer zurückkehren, um den Kaufvertrag endgültig zu unterzeichnen und die erste Zahlung zu leisten. Wenn Sie einem Anwalt eine Generalvollmacht erteilen, kann er alle Schritte selbständig durchführen.
  4. Die Crona-Gruppe leistet zusammen mit einem Rechtsanwalt alle erforderlichen Zahlungen, und sobald der Vertrag hinterlegt ist, bereitet der Rechtsanwalt einen Antrag auf Gewährung von Mehrwertsteuervorteilen sowie einen Antrag auf Genehmigung des Ministerrats der Republik Zypern für den Erwerb von Immobilien vor.
  5. Nach Einholung aller Genehmigungen und der Genehmigung von Vorteilen (falls vorhanden) zahlt der Käufer den Restbetrag und erhält die Schlüssel zu seiner neuen Immobilie.
  6. Nach Prüfung aller Unterlagen stellt der Grundstücksausschuss dem neuen Eigentümer eine Eigentumsurkunde aus.

Je nach den Bedingungen und Wünschen des Käufers können sich die Punkte der Transaktion unterscheiden, wenn:

  1. Der Immobilienerwerb erfolgt auf Kredit;
  2. Die zu erwerbende Immobilie befindet sich derzeit im Bau.
Besteuerung

Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Immobilien in Zypern. Besteuerung von Immobilien auf Zypern

Wenn Sie eine neue Immobilie in Zypern kaufen, müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Der Mehrwertsteuersatz in der Republik Zypern beträgt 19 %. Seit dem 18. November 2016 gilt ein ermäßigter Satz von 5 % für die ersten 200 m2 Wohnfläche, die dem von den Behörden der Republik Zypern genehmigten Bauplan entsprechen.

Am 16. Juni 2023 änderte das Ministerkabinett das Gesetz über den ermäßigten Vorzugssteuersatz von 5 %, demzufolge der Vorzugssteuersatz von 5 % für die ersten 350 Tausend Euro des Immobilienwerts gilt, während der Gesamtwert 475 Tausend Euro nicht überschreiten darf. Der Vorzugssteuersatz gilt auch für die ersten 130 Quadratmeter Immobilienfläche, wobei die Fläche 190 Quadratmeter nicht überschreiten darf.

Diese Flächen- und Preisregelungen gelten nicht für Gebäude, für die vor dem 31. Oktober 2023 ein städtebaulicher Antrag gestellt wurde und für die innerhalb von 3 Jahren nach Verabschiedung des neuen Gesetzes (d.h. bis zum 16.06.2026) ein entsprechender Antrag auf einen begünstigten Mehrwertsteuersatz gestellt wurde. In diesem Fall gilt eine andere Regel, nämlich: ein Vorzugssatz von 5 % gilt für die ersten 200 Quadratmeter Immobilienfläche, unabhängig von Preis und Fläche

Damit die Immobilie und der Antragsteller/Käufer in den Genuss des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes kommen, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein

  1. Der Käufer muss eine natürliche Person (keine juristische Person) sein und das 18.
  2. Die gekaufte Immobilie sollte der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Zypern sein.
  3. Der Antragsteller darf nicht Eigentümer von Immobilien sein, die zuvor zum Vorzugstarif erworben wurden.
  4. Diese Immobilie wird ausschließlich zu Wohnzwecken und nicht zur Erzielung von Einkünften (z. B. aus Vermietung) genutzt.
  5. Ein Käufer, der eine Leistung beantragt, muss dem Ministerium Folgendes vorlegen
  6. Antrag auf Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung. Zusammen mit dem Antrag ist eine Erklärung vorzulegen, dass er zuvor keine anderen Immobilien in Zypern zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz erworben hat.
  7. Ist der Antragsteller verheiratet, muss auch der Ehepartner einen entsprechenden Antrag und eine Erklärung abgeben.

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